Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen.
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen. Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.
Die Termine für die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit finden Sie hier:
Dienstag, 10. März 2020
Friedhof Wörrstadt 8.00 Uhr
Friedhof Rommersheim 12.25 Uhr
Mittwoch, 11. März 2020
Friedhof Nieder-Saulheim 8.00 Uhr
Friedhof Ober-Saulheim 11.10 Uhr
Friedhof Ensheim 13.30 Uhr
Friedhof Sulzheim 15.20 Uhr
Donnerstag, 12. März 2020
Friedhof Gabsheim 8.00 Uhr
Friedhof Schornsheim 8.40 Uhr
Friedhof Udenheim 10.20 Uhr
Friedhof Schimsheim 11.20 Uhr
Friedhof Armsheim 12.30 Uhr
Friedhof Wallertheim 14.05 Uhr
Freitag, 13. März 2020
Friedhof Spiesheim 8.00 Uhr
Friedhof Partenheim 9.00 Uhr
Friedhof Gau-Weinheim 10.15 Uhr
Friedhof Vendersheim 11.10 Uhr
Bitte beachten Sie, dass an den einzelnen Tagen nur die Anfangszeit auf dem jeweils ersten Friedhof feststeht. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.