Parkverbot im Außenbereich der Sängerhalle
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass für die gesamte Fläche im Außenbereich der Sängerhalle ein absolutes Halteverbot besteht. Die Fläche ist nur für Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Eine Ausnahme bildet lediglich das Be- und Entladen für Mieter der Räumlichkeiten der Sängerhalle. Ich bitte um Beachtung.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister