Benutzung Grillplatz und Weinbergsturm
Aus gegebenem Anlass (leider wurden der Grillplatz und der Weinbergsturm mit nicht entsorgtem Müll und Glas verlassen) weise ich noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Benutzung des Grillplatzes und des Weinbergturmes nur mit einem gültigen Mietvertrag statthaft ist.