Gem. § 98 Abs. 1 GemO i.V.m. § 97 Abs.1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragsstellenplan der Ortsgemeinde Spiesheim für das Haushaltsjahr 2018 in der Zeit
vom 21.09.2018 bis 08.10.2018
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf kann in dieser Zeit während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Zimmer 125, eingesehen werden.