In der Zeit vom 03.09. – 15.10.2018 ergeht folgende Anordnung auf Grund des § 45 StVO: Während der Erntezeit wird in der Schmiedstraße von Haus Nr. 25 bis zur Abbiegung zu Haus Nr. 16 ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot eingerichtet.
Während des gleichen Zeitraumes wird in der Oberstraße von Haus Nr. 64 bis Haus Nr. 68 ebenfalls ein beidseitiges eingeschränktes Halteverbot errichtet.
Ich bitte alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung um Umsetzung dieser Anordnung.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister