Ich darf auf diesem Weg alle Grundstückseigentümer bitten, den fälligen Heckenrückschnitt bis Ende Februar 2018 durchzuführen. Betroffen sind insbesondere die Flächen, die in den öffentlichen Raum hineinragen. Dies betrifft hier nicht nur die Gehwege auf den Gemeindestraßen, sondern auch die Flächen, die in die Wirtschaftswege hineinragen.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister