Ladung zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes

I.
Im Flurbereinigungsverfahren Ensheim-Projekt IV-, Landkreis Alzey-Worms, wird den Beteiligten der durch Nachtrag I geänderte Flurbereinigungsplan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)

am Donnerstag, dem 01.03.2018,
von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR)
in Bad Kreuznach,
Rüdesheimer Str. 60-68,
55545 Bad Kreuznach,
Gebäude D - Raum 132

bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.
Jeder vom Nachtrag I betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan zugestellt. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.

II.
Zur Anhörung der betroffenen Beteiligten über denInhalt des durch Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt

auf Donnerstag, den 01.03.2018,
von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
ebenfalls im Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-
Hunsrück (DLR) in Bad Kreuznach,
Rüdesheimer Str. 60-68,
55545 Bad Kreuznach,
Gebäude D - Raum 132

zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden.
Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück eingegangen sein.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen. Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung) amtlich beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.
Vollmachtsvordrucke können bei dem DLR in Bad Kreuznach in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter www.dlr-rnh.rlp.de à Bodenordnungsverfahren (rechts oben) → 91858 Ensheim-Proj. IV zum Download zur Verfügung.

Im Auftrag
gez. Nina Lux (Gruppenleiterin)

 

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