BEKANNTMACHUNG
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 "An der Gänsweide"
Der Ortsgemeinderat Spiesheim hat in seiner Sitzung am 18.12.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Gänsweide" gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Verfahren soll gemäß § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) i.V.m. §§ 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) und 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im vereinfachten und beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt werden.
Der voraussichtliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,65 ha und beinhaltet folgende Grundstücksparzellen:
In der Flur 18 die Parzellen-Nrn. 114, 116 - 124 und die Wegeparzellen Nrn. 109 tlw., 115 und 125 tlw. sowie in der Flur 2 die Wegeparzelle Nr. 4. (siehe beigefügter Lageplan).
Begründung: Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Ausweisung eines weiteren Wohngebietes, um der starken Nachfrage nach Bauplätzen, gerade auch für junge Familien, gerecht zu werden.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Spiesheim, den 11. Januar 2018
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister