Straßenreinigungspflicht

Aus gegebenem Anlass und nach Beschwerden mehrerer Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, bitte ich nochmals eindringlich alle Grundstücksbesitzer, ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Auf Grund der Satzung sind die Grundstücksbesitzer verpflichtet, sowohl die Gehwege als auch die öffentlichen Straßen (bis Straßenmitte) zu reinigen, d.h. auch von vorhandenem Unkraut zu säubern.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

Nächste Termine
Sa, 30 Nov. 2024 16:00 Uhr
Weihnachtsmarkt
So, 01 Dez. 2024 18:00 Uhr
Adventsbegegnungen
Di, 03 Dez. 2024 19:30 Uhr
Adventsandacht
Fr, 06 Dez. 2024 18:00 Uhr
Nikolausfeier bei der Feuerwehr
Sa, 07 Dez. 2024 00:00 Uhr
VdK: Weihnachtsfeier
So, 08 Dez. 2024 18:00 Uhr
Adventsbegegnungen
Di, 10 Dez. 2024 19:30 Uhr
Adventsandacht
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