Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen. Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen.
Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.
Die Termine für die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit finden Sie hier:
Bitte beachten Sie, dass an den einzelnen Tagen nur die Anfangszeit auf dem jeweils ersten Friedhof feststeht. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.
Dienstag, 14. März 2017
Wörrstadt 08:00 Uhr
Rommersheim 13:00 Uhr
Mittwoch, 15. März 2017
Nieder-Saulheim 08:00 Uhr
Ober-Saulheim 11:35 Uhr
Ensheim 13:00 Uhr
Sulzheim 14:00 Uhr
Donnerstag, 16. März 2017
Gabsheim 08:00 Uhr
Schornsheim 08:50 Uhr
Udenheim 10:40 Uhr
Schimsheim 11:40 Uhr
Armsheim 12:45 Uhr
Wallertheim 14:00 Uhr
Freitag, 17. März 2017
Spiesheim 08:00 Uhr
Partenheim 09:00 Uhr
Gau-Weinheim 10:00 Uhr
Vendersheim 10.40 Uhr