Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Bundestag der Bundesrepublik statt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist zwar noch einige Zeit hin, gleichwohl möchten wir bereits heute einen ersten Aufruf zur Suche von freiwilligen Wahlhelfern starten. Die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger am Wahltag ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung unentbehrlich, da im Bereich der Verbandsgemeinde Wörrstadt insgesamt 30 Wahllokale idealerweise mit je 9 Personen besetzt werden müssen.
Am Wahltag haben die Wahlhelfer die Aufgabe, die Wahlberechtigung aufgrund des von der Verwaltung erstellten Wählerverzeichnisses zu prüfen, die Stimmzettel auszugeben und für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung zu sorgen.
Nach 18 Uhr wird das Wahlergebnis durch Auszählung der abgegebenen Stimmzettel für den entsprechenden Stimmbezirk ermittelt. Der Dienst im Wahllokal beginnt am Wahltag um 07:30 Uhr zur Einrichtung des Wahlraumes und endet nach der Beendigung der Stimmauszählung.
Sofern genügend Wahlhelfer zu Verfügung stehen, wird in der Regel am Wahltag ein Schichtdienst eingerichtet, der es den einzelnen Personen ermöglicht, ausgedehntere Pausen einzulegen, um den sonntäglichen Kirchgang zu absolvieren oder den Nachmittagsspaziergang zu genießen. Allerdings muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, dass während der Wahlhandlung der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder deren Stellvertreter sowie mindestens ein Beisitzer im Wahlraum anwesend sind. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist die Anwesenheit von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes notwendig.
Die Mithilfe in einem Wahlvorstand ist eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit, für deren Ausübung es keiner besonderen Vorkenntnisse erfordert. Voraussetzung für die Tätigkeit als Mitglied im Wahlvorstand ist das Vorliegen der Wahlberechtigung. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und
• das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 24.09.1999 geboren ist und
• mindestens seit drei Monaten, also seit dem 24.06.2017, in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Gerade für Erst- und Jungwähler ergibt sich durch die Wahrnehmung dieser Aufgabe die Möglichkeit, das im Schulunterricht theoretisch behandelte Wahlverfahren der Bundesrepublik Deutschland in der Praxis kennenzulernen und hierdurch hilfreiche Informationen mitzunehmen.
Alle Wahlhelfer werden von den Mitarbeitern des Wahlamtes hinreichend über die Aufgaben informiert und es wird zu gegebener Zeit zusätzlich eine Schulungsveranstaltung angeboten, zu der jedoch keine verpflichtende Teilnahme besteht. Als kleine Aufwandsentschädigung wird jedem Mitglied des Wahlvorstandes ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21,00 € ausgezahlt.
Auch am Wahltag selbst sind die für die Wahlen zuständigen Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt jederzeit telefonisch erreichbar, um die Mitglieder des Wahlvorstandes bei eventuell auftretenden Problemen zu unterstützen.
Wer gerne eine solche ehrenamtliche Tätigkeit annehmen möchte oder nähere Informationen wünscht, kann sich mit der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Sylvia Heeb, in Verbindung setzen. Frau Heeb ist vormittags per Telefon (06732/601224), per Fax (06732/60188824) oder per E-Mail (