Ab sofort liegt während der Bürostunden des Ortsbürgermeisters ein Gemarkungsplan aus, in dem Grundstücksbesitzer, Winzer und Landwirte die für den Spätherbst und Winter (bis 28.02.2017) anstehenden Heckenrückschnitte eintragen können.
Die Frist zum Eintragen der betreffenden Streckenabschnitte läuft bis zum 10. September 2016. Spätere Eintragungen können dann leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister