der Ortsgemeinde Spiesheim für die Jahre 2016 und 2017 vom 02.05.2016
Der Ortsgemeinderat Spiesheim hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.12.2013 (GVBl. S. 538), am 11.04.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom 27.04.2016 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
1. | im Ergebnishaushalt | 2016 | 2017 |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.221.950 EUR | 1.253.850 EUR | |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.310.800 EUR | 1.306.050 EUR | |
Jahresfehlbetrag | 88.850 EUR | 52.200 EUR | |
2. | im Finanzhaushalt | ||
a) | die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.137.550 EUR | 1.169.500 EUR |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.155.750 EUR | 1.151.750 EUR | |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - | 18.200 EUR | 17.750 EUR | |
b) | die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR | |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 EUR | 0 EUR | |
c) | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 157.000 EUR | 116.900 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 480.200 EUR | 64.000 EUR | |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - | 323.200 EUR | 52.900 EUR | |
d) | die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 450.700 EUR | 151.000 EUR |
davon | |||
Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten | 323.200 EUR | 0 EUR | |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten(Umschuldung) | 127.500 EUR | 151.000 EUR | |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 152.500 EUR | 188.800 EUR | |
davon | |||
Auszahlung zur Tilgung von Investitionskrediten | 25.000 EUR | 37.800 EUR | |
Auszahlung zur Tilgung von Investitionskrediten (Umschuldung) | 127.500 EUR | 151.000 EUR | |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 298.200 EUR | -37.800 EUR | |
e) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 1.745.250 EUR | 1.437.400 EUR |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 1.788.450 EUR | 1.404.550 EUR | |
Veränderungen des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr | -43.200 EUR | 32.850 EUR |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2016 | 2017 | ||
zinslose Kredite auf | 0 EUR | 0 EUR | |
verzinsliche Kredite auf | 323.200 EUR | 0 EUR |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten,
2016 | 2017 | ||
wird festgesetzt auf | 0 EUR | 0 EUR |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
2016 | 2017 | ||
beläuft sich auf | 0 EUR | 0 EUR |
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
2016 | 2017 | ||
wird festgesetzt auf | 0 EUR | 0 EUR |
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2014 betrug 3.626.889,86 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt 3.501.268,76 Euro.
§ 6 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | 2016 | 2017 |
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v. H. | 300 v. H. | |
1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) | 365 v. H. | 365 v. H. | |
2. | Gewerbesteuer | 365 v. H. | 365 v. H. |
3. | Hundesteuer | ||
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | |||
2016 | 2017 | ||
3.1 für den ersten Hund | EUR 41,00 | EUR 41,00 | |
3.2 für den zweiten Hund | EUR 57,00 | EUR 57,00 | |
3.3 für jeden weiteren Hund | EUR 82,00 | EUR 82,00 | |
für gefährliche Hunde: | |||
4.1 für den ersten Hund | EUR 328,00 | EUR 328,00 | |
4.2 für den zweiten Hund | EUR 456,00 | EUR 456,00 | |
4.3 für jeden weiteren Hund | EUR 656,00 | EUR 656,00 |
§ 7 Gebührensätze und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen, der wiederkehrenden Beiträge und der Fremdenverkehrsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz werden wie folgt festgesetzt:
2016 | 2017 | ||
1. | Weinbergsschutz | EUR / ar 0,12 | EUR / ar 0,12 |
2. | Beiträge für den Bau und die Unterhaltung von Feldwegen | EUR / ar 0,10 | EUR / ar 0,10 |
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.
§ 9 Altersteilzeit
Für die Altersteilzeit von Beamtinnen/ Beamten wurde ___0__ Fall zugelassen.
Für die Altersteilzeit von Beschäftigten wurden ___0__ Fälle zugelassen.
Einem Beamten kann eine Leistungsstufe nach §§ 27 und 42 a BBesG gewährt werden.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Spiesheim, den 02.05.2016
Hans-Philipp Schmitt,
Bürgermeister der Ortsgemeinde Spiesheim
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 IV GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzungen sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 09.05.2016 bis 24.05.2016
während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Zimmer 126, öffentlich aus.