Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Spiesheim hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 entgegengenommen und nach Beratung beschlossen, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 genehmigt wird und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Wörrstadt für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt wird. Der Beschluss wird gemäß § 114 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) hiermit bekanntgemacht.
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit vom
01.02.2016 bis einschließlich 18.02.2016
während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 128 (VG-Kasse) öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Montag und Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
55286 Wörrstadt, 20.01.2016