Ich möchte, wie jedes Jahr hier an gleicher Stelle, auf die Pflicht des Heckenrückschnittes hinweisen. Insbesondere gilt dieser Hinweis für Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die innerhalb der bebauten Ortsgrenze in den Straßen- und Gehwegbereich hineinreichen. Aber auch die Grundstücksbesitzer, deren überhängendes Grün in den Feldwegebereich ragt, sind aufgefordert die entsprechenden Rückschnitte vorzunehmen.
Den Grünabfall können Sie dann kostengünstig auf unserem Schredderplatz entsorgen.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister