Plakatieren an öffentlichen Gebäuden

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass sowohl privates als auch gewerbliches Plakatieren an öffentlichen Gebäuden verboten ist. Zu den öffentlichen Gebäuden zählen: Sängerhalle, Ratskeller, Feuerwehr, Friedhof, Kindergarten und die Bushaltestelle im Keltenring.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. In Ausnahmefällen kann, nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung, das Plakatieren gestattet werden.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

Nächste Termine
Sa, 30 Nov. 2024 16:00 Uhr
Weihnachtsmarkt
So, 01 Dez. 2024 18:00 Uhr
Adventsbegegnungen
Di, 03 Dez. 2024 19:30 Uhr
Adventsandacht
Fr, 06 Dez. 2024 18:00 Uhr
Nikolausfeier bei der Feuerwehr
Sa, 07 Dez. 2024 00:00 Uhr
VdK: Weihnachtsfeier
So, 08 Dez. 2024 18:00 Uhr
Adventsbegegnungen
Di, 10 Dez. 2024 19:30 Uhr
Adventsandacht
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