Im Rahmen einer Anhörung des Straßenbaulastträgers, der Ortsgemeinde Spiesheim, wird durch die Straßenverkehrsbehörde folgende Anordnung erlassen:
Im Keltenring wird unterhalb der Hausnummer 49 in Richtung Oberstraße (K7) Verkehrszeichen 283-10 (Halteverbot Anfang Rechtsaufstellung) angeordnet. Durch parkende Pkw wird in diesem Kreuzungsbereich der reibungslose Bus- bzw. Schulbusverkehr massiv behindert. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Die verkehrspolizeiliche Anordnung tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister