Gem. § 98 Abs. 1 GemO i. V. m. § 97 Abs.1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragsstellenplan der Ortsgemeinde Spiesheim für das Haushaltsjahr 2022 in der Zeit vom 21.10.2022 bis 31.10.2022 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf kann in dieser Zeit während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Zimmer 322, eingesehen werden.