Gem. § 97 Abs.1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Ortsgemeinde Spiesheim für die Jahre 2022 und 2023 in der Zeit vom 08.04.2022 bis 25.04.2022 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf kann in dieser Zeit während der Öffnungszeiten im Hauptgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 322, eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Spiesheim haben außerdem die Möglichkeit, innerhalb der o. g. Frist Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan oder seiner Anlagen schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt oder per E-Mail (