Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen.
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen.
Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.
Die Termine für die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit finden Sie hier:
Dienstag, 22. März 2022
Friedhof Wörrstadt 8.00 Uhr
Friedhof Rommersheim 10.00 Uhr
Friedhof Armsheim 10.20 Uhr
Friedhof Schimsheim 11.00 Uhr
Friedhof Wallertheim 11.15 Uhr
Friedhof Gau-Weinheim 11.45 Uhr
Friedhof Vendersheim 12.05 Uhr
Friedhof Partenheim 12.20 Uhr
Friedhof Ober-Saulheim 13.00 Uhr
Friedhof Nieder-Saulheim 13.30 Uhr
Mittwoch, 23. März 2022
Friedhof Ensheim 8.00 Uhr
Friedhof Spiesheim 8.20 Uhr
Friedhof Gabsheim 8.40 Uhr
Friedhof Schornsheim 9.00 Uhr
Friedhof Udenheim 10.00 Uhr
Friedhof Sulzheim 10.30 Uhr
Die Prüfung wird in diesem Jahr von 2 Prüfern durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass an den beiden Tagen nur die Anfangszeit auf dem jeweils ersten Friedhof feststeht. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.