Lernmittelbefreiung bis 15.03.2021 beantragen!

Im Rahmen der Schulbuchausleihe für das SchuljahrIm Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2021/2022 haben die Eltern, deren Einkommendie gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze nichtüberschreitet, die Möglichkeit, auf Antrag Schulbücherund ergänzende Druckschriften (z. B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelfreiheit).

Der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sowie Der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sowie weitere Informationen sind bei den Grundschulen und der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.
Anträge auf Lernmittelbefreiung müssen bis spätestens15. März 2021 bei der Verbandsgemeinde Wörrstadtgestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass nach der Frist eingegangene Anträge aufgrund der verspäteten Abgabe abgelehnt werden.
Eltern, die nicht an der Lernmittelfreiheit teilnehmen oder deren Antrag nicht bewilligt wurde, können sich in der Zeit vom 21.05. bis 21.06.2021 zur Ausleihe gegen Gebühr im Internetportal unter http://www.LMF-online.rlp.de mit ihrer Zugangskennung anmelden.

Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung

 

 

 

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