In Abstimmung zwischen der Kreisverwaltung sowie den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen wurde entschieden, dass die Kreisverwaltung
und die Rathäuser im Landkreis Alzey-Worms weiterhin für den Publikumsverkehr zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet bleiben.
Es wird aber gebeten, die Verwaltungen nur in eiligen und dringend notwendigen Fällen aufzusuchen. Telefonisch oder per E-Mail kann die Kontaktaufnahme erfolgen.
Schulen und Kindergärten bleiben bis zum Ende der Osterferien (17. April 2020) für den regulären Betrieb geschlossen.
Die Sporthallen bzw. Bürgerhäuser bleiben für den gleichen Zeitraum geschlossen.
Dies betrifft auch unsere Sängerhalle mit allen Nebenräumen.
Die Nutzung der Sportanlage für den regulären Trainings- und Spielbetrieb ist ebenfalls untersagt.
Jogger, Walker und Läufer, die als Einzelpersonen unterwegs sind, dürfen die Sportanlage selbstverständlich nutzen.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister