Im Rahmen der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung werden durch die Landesregierung u. a. für folgende öffentlichen Anlagen bestimmte Lockerungen verfügt. Diese Verfügungen werden durch die Ortsgemeinde nunmehr umgesetzt.
Erlaubt ist seit Sonntag, den 3. Mai 2020 die Nutzung des Spielplatzes unter Einhaltung des Abstandsgebotes und der hygienischen Vorschriften. Das Tragen von Mund- und Nasenschutz gehört uneingeschränkt zu diesen hygienischen Vorschriften.
Erlaubt ist die Nutzung der Sportanlage mit der Einschränkung, dass die Anlage nur für den Individualsport (Einzelsportler) gestattet ist. Trainingseinheiten und Wettkampfsport sind weiterhin untersagt. Ich bitte im Namen aller, diese Bestimmungen für die Lockerungen der beiden Freizeitangebote unbedingt zu beachten.
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport und Freizeiteinrichtungen sind weiterhin untersagt. Die Nutzung der Sängerhalle für private Feiern, Sportveranstaltungen, Training und größere gemeindliche Veranstaltungen bleibt weiterhin untersagt.
Alle weiteren Bestimmungen zur Corona-Pandemie werden auf unserer Homepage veröffentlicht.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister