Lernmittelbefreiung bis 16.03.2020 beantragen!

Im Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2020/2021 haben die Eltern, deren Einkommendie gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nichtüberschreitet, die Möglichkeit, auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z. B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelfreiheit).

Der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sowie weitere Informationen sind bei den Grundschulen und der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich. Anträge auf Lernmittelbefreiung müssen bis spätestens 16. März 2020 bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass nach der Frist eingegangene Anträge aufgrund der verspäteten Abgabe abgelehnt werden. Eltern, die nicht an der Lernmittelfreiheit teilnehmen oder deren Antrag nicht bewilligt wurde, können sich in der Zeit vom 25.05. bis 16.06.2020 zur Ausleihe gegen Gebühr im Internetportal unter http://www.LMF-online.rlp.de mit ihrer Zugangskennung anmelden.

Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung.

 

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