Der Ortsgemeinderat Spiesheim hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Keine Änderungen
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Keine Änderungen
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Keine Änderungen
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Keine Änderungen
§ 6 Gebührensätze und Beiträge
Keine Änderungen
§ 7 Eigenkapital
Keine Änderungen
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Keine Änderungen
§ 9 Altersteilzeit
Keine Änderungen
§ 10 Leistungszulagen
Keine Änderungen
§ 11 Inkrafttreten
Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Spiesheim, den 09.12.2019
Hans-Philipp Schmitt,
Bürgermeister der Ortsgemeinde Spiesheim
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der 1. Nachtragsstellenplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.12.2019 bis 30.12.2019 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Zimmer 126, öffentlich aus.