Straßenreinigungspflicht

Im Vorfeld der Kerb und aus gegebenem Anlass (Beschwerden Spiesheimer Bürgerinnen und Bürger) verweise ich auf die Straßenreinigungspflicht von Grundstückseigentümern/Besitzern von bebauten und besonders auch von unbebauten Grundstücken.

Und hier gilt meine Aufforderung zur Reinigung der Straßenflächen insbesondere den Straßenrinnen und Gehwegen, die mit Unkraut bewachsen sind. Beim kürzlich stattgefundenen Dorfflohmarkt wurde unsere Gemeinde von vielen Gästen als schönes, sauberes Dorf empfunden. Leider gibt es aber einige Grundstücke (bebaut und unbebaut), auf die diese Aussagen nicht zutreffen. Hier bitte ich die Grundstücksbesitzer zeitnah Abhilfe zu schaffen und die entsprechenden Flächen zu säubern. Ich denke, es ist nicht zu viel verlangt, wenn wir unser Dorf speziell für die anstehende Kerb allesamt auf Vordermann bringen.
Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe bei meinem Ansinnen.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister

 

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Di, 10 Dez. 2024 19:30 Uhr
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