Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger
Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet in der Europäischen Union die 9. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, dem 26. Mai 2019.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt bis spätestens Sonntag, dem 5. Mai 2019 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag kann auch per Post eingesandt werden.
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Wahlamt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 327.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany/.