Straßenreinigungspflicht
Im Vorfeld der Kerb und aus gegebenem Anlass (Beschwerden Spiesheimer Bürgerinnen und Bürger) verweise ich auf die Straßenreinigungspflicht von Grundstückseigentümern/Besitzern von bebauten und besonders auch von unbebauten Grundstücken.