Lernmittelbefreiung bis 15.03.2018 beantragen!
Im Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2018/2019 haben die Eltern, deren Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze nicht überschreitet, die Möglichkeit, auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelfreiheit).